Wissen, Vergabe-Wissen
Öffentliche Aufträge gewinnen als Planungsbüro
Architektur- und Ingenieurleistungen werden oberhalb der Schwellenwerte nach § 74 VgV in der Regel im Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb vergeben. Über die Zulassung entscheiden Referenzen und Büroangaben, über den Zuschlag Konzept, Team und Honorar. In Deutschland gibt es keine verbindlichen Mindesthonorare mehr.
Zuletzt überarbeitet am . Dieser Beitrag erklärt die Praxis und ist keine Rechtsberatung. Maßgeblich sind die Bekanntmachung, die Vergabeunterlagen und das anwendbare Recht.
Der Beitrag im Einzelnen.
Wie läuft ein Verfahren nach § 74 VgV ab?
Zuerst die Bekanntmachung mit Teilnahmewettbewerb: Sie reichen Bürodaten, Umsatzangaben, Versicherungsnachweise und vor allem Referenzen ein. Aus den geeigneten Bewerbern wählt die Vergabestelle nach den bekannt gemachten Kriterien eine begrenzte Zahl aus, die zur Verhandlung eingeladen wird, mindestens drei, wenn genug geeignete Bewerber da sind (§ 51 Abs. 2 VgV).
Erst in der zweiten Stufe kommen Konzept, Präsentation und Honorarangebot. Der Aufwand ist also zweigeteilt, und die erste Stufe entscheidet, ob der zweite Aufwand überhaupt anfällt. Wer die Referenzangaben schludrig ausfüllt, verliert das Verfahren, bevor er es gesehen hat.
Was zählt bei den Referenzen?
- Vergleichbarkeit: Gebäudeklasse oder Anlagengruppe, Bauwerkskosten, Leistungsphasen, Zeitraum. Diese Angaben kann der Auftraggeber bei der Auswahl bepunkten.
- Vollständigkeit: Ob fehlende Angaben nachgefordert werden, entscheidet der Auftraggeber (§ 56 Abs. 2 VgV); verlassen Sie sich nicht darauf.
- Nachweisbarkeit: Auftraggeber, Ansprechpartner, Fertigstellung. Rechnen Sie damit, dass nachgefragt wird.
- Aktualität: Der gesetzliche Rahmen sind Referenzen der letzten drei Jahre, ältere zählen nur, wenn der Auftraggeber sie zulässt (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
Pflegen Sie eine Referenzdatenbank mit genau diesen Feldern. Der Teilnahmeantrag wird damit zur Formsache statt zur Nachtschicht.
Was ist mit dem Honorar?
Die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze der deutschen Honorarordnung für Architekten und Ingenieure sind entfallen (HOAI 2021, nach EuGH C-377/17); die Ordnung dient seither als Orientierung, nicht als Preisbindung. Das Honorar ist damit ein verhandelbares Zuschlagskriterium unter mehreren.
Kalkulieren Sie entlang des tatsächlichen Leistungsbilds, nicht entlang eines Prozentsatzes aus Gewohnheit. Prüfen Sie besonders, welche besonderen Leistungen gefordert sind und ob Nebenkosten pauschaliert werden sollen.
In Österreich und der Schweiz gelten eigene Honorar- und Verfahrensregeln. Übertragen Sie deutsche Gewohnheiten nicht ungeprüft auf ein Verfahren jenseits der Grenze.
Planungswettbewerb oder Verhandlungsverfahren?
Bei Planungswettbewerben bewertet ein Preisgericht die Entwürfe anonym (§§ 69 bis 72 VgV, Art. 82 Abs. 2 RL 2014/24/EU). Der Aufwand ist hoch, bewertet wird aber der Entwurf, nicht die Bürogröße. Verfahren dieser Art werden regulär bekannt gemacht und sind in der CPV-Abteilung 71 zu finden.
Häufige Fragen.
Wie viele Bewerber werden zugelassen?
Die Zahl steht in der Bekanntmachung, im Verhandlungsverfahren mindestens drei, sofern genug geeignete Bewerber da sind (§ 51 Abs. 2 VgV). Daraus ergibt sich auch Ihre realistische Chance in der zweiten Stufe.
Zählen Referenzen von Mitarbeitenden aus früheren Büros?
Das hängt davon ab, ob das Verfahren personenbezogene Referenzen zulässt. Der Wortlaut der Bekanntmachung entscheidet; fragen Sie im Zweifel innerhalb der Fragefrist.
Lohnt sich die Teilnahme für ein kleines Büro?
Wenn die geforderte Vergleichbarkeit zu Ihren Projekten passt, ja. Der Teilnahmeantrag ist kalkulierbar, der große Aufwand entsteht erst nach der Zulassung.
Ihre Suche. Ihr Profil. Ihr Match.
- Öffentliche Suche: kostenlos, ohne Anmeldung.
- Pakete: Angebot auf Anfrage, per E-Mail.